Grabneuanlage

Die Grabgestaltung ist immer individuell. Wir unterstützen und beraten Sie, eine angemessene Stätte des Erinnerns zu schaffen und das Grab entsprechend anzulegen.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch Handwerker und Künstler wie Steinmetze, Stuckateure.

Die Gestaltung ist abhängig von der Grabart, also von der Größe, der Nutzungsdauer und der Möglichkeite allein oder gemeinschaftlich zu gestalten. Hier ein Überblick.


Wahlgräber haben eine Größe von ca. 120 x 250 cm und können ein- oder mehrstellig sein. Nach Ablauf der ersten Ruhezeit können sie gegen Gebühr weiter genutzt und wiederbelegt werden.

Reihengräber mit einer Größe von ca. 110x 240 cm sind einstellig und haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren ohne die Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungszeit.

Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber (80 x 80 cm bzw. 120 x 120 cm) können bei einer Urnenbestattung gewählt werden.

Ruhegemeinschaften sind Grabstätten, auf denen Urnen beigesetzt werden. Innerhalb eines Gestaltungskonzeptes durch Dauerpflegeverträge wird an jeden Beigesetzten erinnert. Ruhegemeinschaften sind damit eine Alternative zur anonymen Beisetzung.

Das anonyme Grabfeld des Friedhofes dient der namenlosen Beisetzung von Urnen. Den Hinterbliebenen ist die genaue Bestattungsstelle nicht bekannt. Es besteht nur die Möglichkeit des Ablegens von Blumen an der Statue des Feldes. Oftmals sind Hinterbliebenen erst später schmerzlich über diese Bestattungsart betroffen. Die anonyme Bestattung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Wir übernehmen alle Leistungen entsprechend der Richtlinien unseres Fachverbandes. Besuchen Sie die Internetseite des Bundes Deutscher Friedhofsgärtner.