Trauerfallvorsorge

Mein Grab wird immer gepflegt aussehen.

Das können Sie mit Gewissheit sagen, wenn Sie dies bereits heute regeln.
Wie das geht? Sie schließen mit uns einen Dauergrabpflegevertrag, einen Vorsorgevertrag für die Bestattung und/oder für ein Grabmal ab. Wir bieten Ihnen ebenso die Möglichkeit der Ruhegemeinschaft auf einer der denkmalgeschützen Erbbegräbnisstätten an.

Die Vertragssumme wird an einen Dauergrabpflege-Einrichtung gezahlt. Diese verwaltet die Summe und überwacht die Qualität unserer Leistungen. Grabkontrolleure prüfen dies regelmäßig vor Ort.

Damit haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Wünsche erfüllt werden. Auch bei Preissteigerungen oder eventuellem Wechsel des Friedhofsgärtners werden alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht.

Selbstverständlich können Sie auch eine Teilzahlung über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren vereinbaren.


Wir beraten Sie bei Ihrem Vorsorgewunsch individuell und vertrauensvoll.